Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Häuser zum Leben und der Kulinafrisch GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, ausnahmslos für sämtliche – auch künftige – Vertragsverhältnisse zwischen dem Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser – Häuser zum Leben und deren Tochtergesellschaft, der Kulinafrisch GmbH, (im Folgenden gemeinsam „Anbieter“) einerseits und deren Abnehmer (nachfolgend „Kunden“) andererseits im Rahmen sämtlicher Leistungsbereiche.

1.2. Der Anbieter kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung.

1.3. Die gegenständlichen AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Häuser zum Leben bzw. der Kulinafrisch GmbH. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn diesen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht explizit als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen im Sortiment oder Menüplan aufgrund saisonaler oder logistischer Notwendigkeiten vorzunehmen.

2.3. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines schriftlichen Angebots, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters oder durch tatsächliche Leistungserbringung bzw. Lieferung durch den Anbieter zustande.

2.4. Gegenüber unternehmerischen Kunden getätigte Zusagen, Zusicherungen und Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch schriftliche Bestätigung des Anbieters verbindlich.

2.5. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

2.6. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

3. Leistungsbeschreibung und Durchführung

3.1. Der Anbieter verpflichtet sich zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

3.2. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Komponenten der Leistung (z. B. Speisenbestandteile oder Verpackungen) durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies für die Einhaltung hygienischer oder logistischer Standards erforderlich ist.

3.3. Im Falle von Caterings obliegt es dem Anbieter, eigenes Personal zur Betreuung sowie zur Ausgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt bereitzustellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell erstellten Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Der Anbieter ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 70 % des Gesamtbetrags vor Durchführung der Leistung zu verlangen.

4.3. Die Schlussrechnung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Anbieters.

4.5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) dem Anbieter zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 20,00, soweit dies im an-gemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

4.7. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

5. Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen recht-zeitig zu erbringen.

5.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Erfüllungsort den technischen und sonstigen Anforderungen entspricht, um die Leistung auftragsgemäß erbringen zu können.

5.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Leistung des Anbieters im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit nicht mangelhaft.

5.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

5.5. Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich nach erster Aufforderung sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen zu übermitteln.

6. Kennzeichnung von Allergenen

6.1. Der Anbieter erfüllt sämtliche gesetzliche Verpflichtungen zur Kennzeichnung von Allergenen gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und Österreichischem Lebensmittelbuch.

6.2. In den vertragsgegenständlichen Speisen enthaltene Allergene werden auf Speisekarten, Me-nüplänen, Lieferscheinen oder Beilagenlisten entsprechend gekennzeichnet. Die Allergenkenn-zeichnung erfolgt dabei in Form standardisierter Kürzel (z. B. A = Gluten, G = Milch, L = Sellerie).

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, diese Allergeninformationen an alle Konsumenten weiterzugeben, ins-besondere an Veranstaltungsteilnehmer und Verkaufspersonal sowie generell im Falle interner Verpflegung an alle Betroffenen.

6.4. Trotz sorgfältigster Zubereitung kann es zu unbeabsichtigten Kreuzkontaminationen kommen. Personen mit lebensbedrohlichen Unverträglichkeiten (z. B. Anaphylaxie-Risiko) müssen dies bei sonstigem Ausschluss der Haftung des Anbieters ausdrücklich und schriftlich bei der Bestellung bekanntgeben. Im Falle der Bekanntgabe von Unverträglichkeiten hat der Anbieter das Recht, die Leistungserbringung abzulehnen.

7. Lieferung, Kühl- sowie Wärmekette- und Gefahrübertragung

7.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Lieferzeitpunkt. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Verkehr, Wetter, behördliche Maßnahmen) berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

7.2. Der Anbieter gewährleistet – ausgenommen im Falle der Selbstabholung und bis zur Übergabe – die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kühlkette (0–7 °C) sowie der Wärmekette (über 65 °C) während Transport und Lieferung.

7.3. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferung. Im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder eine von diesem bevollmächtigte Person auf ihn über. Bei Zustellung geht die Gefahr mit Übergabe an die Empfangsperson an der vereinbarten Lieferadresse auf den Kunden über.

7.4. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die sachgemäße Lagerung, Weiterverarbeitung und Ausgabe der Speisen und Getränke. Etwaige Pflichtverletzungen in Bezug auf Hygiene, Temperaturführung oder Weitergabe an Dritte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

7.5. Eine weitere Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel durch den Anbieter ist ab Gefahrenübergang nicht mehr gewährleistet.

7.6. Wird der Kunde am vereinbarten Lieferort zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht angetroffen und kann dieser auch nicht erreicht werden, so gilt die Leistung dennoch als erbracht und es bleibt der Zahlungsanspruch des Anbieters bestehen. Ein Anspruch des Kunden auf eine kostenfreie Neulieferung oder Rückerstattung besteht nicht.

8. Rückgabe und Verwendung von Equipment

8.1. Vom Anbieter bereitgestelltes Equipment (z. B. Warmhaltegeräte, Geschirr, Thermoboxen, Dekoration) bleibt im Eigentum des Anbieters und wird dem Kunden leihweise überlassen.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig sowie pfleglich zu behandeln und gereinigt bzw. in vereinbartem Zustand innerhalb von 48 Stunden nach Veranstaltungsende zurückzugeben.

8.3. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten.

8.4. Wird leihweise überlassenes Equipment nicht fristgerecht zurückgegeben, behält sich der Anbieter die Verrechnung zusätzlicher Mietkosten vor.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die vertragsgemäß gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Übergabe den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.

9.2. Offensichtliche Mängel sowie eine Unvollständigkeit der Lieferung sind unverzüglich bei sonstigem Anspruchsverlust, spätestens jedoch binnen 12 Stunden nach Lieferung dem Anbieter schriftlich bekanntzugeben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

9.3. Im Falle berechtigter Reklamation erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Preisminderung.

9.4. Der Anbieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Lagerung nach Übergabe oder Hygieneprobleme beim Kunden. Ebenfalls trifft den Anbieter keine Haftung im Falle eines Verlusts infolge höherer Gewalt.

10. Haftungsfreistellung bei Eigenverwendung oder Weitergabe

10.1. Erfolgt eine Weiterverarbeitung, Neuportionierung, eigenständige Erwärmung/Kühlung, Nachwürzung oder anderweitige Veränderung der gelieferten Speisen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte, entfällt jegliche Haftung des Anbieters für:

• etwaige Beeinträchtigung der Lebensmittelqualität,
• gesundheitliche Risiken für Konsumenten,
• die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften nach dem Gefahrenübergang.

10.2. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Lagerung, unzureichender Kühlung/Wärmehaltung oder unautorisierter Entnahme vor Verzehr.

10.3. Der Kunde stellt den Anbieter in diesen Fällen hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter, insbesondere von Verbraucherbeschwerden, behördlichen Auflagen oder Schadenersatzforderungen vollumfänglich schad- und klaglos.

11. Stornobedingungen und Rücktritt

11.1. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder bekannt werden, die die Vertragserfüllung unzumutbar oder unmöglich machen.

11.2. Im Falle einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung wird der Anbieter den Kunden unverzüglich schriftlich über den Rücktritt informieren.

11.3. Im Falle des Rücktritts durch den Anbieter werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Rücktrittsrecht für Verbraucher

12.1. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können unter den Voraussetzungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) binnen 14 Tagen ab Übernahme der Ware vom Ver-trag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

12.2. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Anbieter zu richten und muss innerhalb der Frist abgesendet werden.

12.3. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Ware statt. Die Ware muss in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand sein.

12.4. Im Falle des Rücktritts des Kunden vom Vertrag nach dem gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrecht wird eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 10 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags als pauschalierter Schadensersatz fällig. Die Stornogebühr ist der Höhe nach mit dem tatsächlich angefallenen Aufwand bzw. Schaden des Anbieters begrenzt. Die Stornogebühr dient der Abdeckung des tatsächlichen entstandenen Aufwands und ist unabhängig vom Grund des Rücktritts zu zahlen.

13. Datenschutz

13.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

13.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung (z. B. Logistikpartner) erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

13.3. Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach Gegen-stand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Anbieter bedürfen der Schriftform.

16.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Anbieter ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters abzutreten.

16.3. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts, soweit dem nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht entgegensteht.

16.4. Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ergeben oder sich auf den Abschluss, die Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist das am Sitz des Anbieters örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.